Zur Sicherstellung der Frühjahrskampagne während des Kriegszustands hat das Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung am 07.03.2022 eine Anordnung erlassen, wonach der Betrieb von Landmaschinen ohne Anmeldung erlaubt ist.
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Die Regierung hat die Verordnung Nr. 160 „Über die Gewährleistung einer stabilen Arbeit von Lebensmittelproduzenten im Kriegszustand“ verabschiedet.
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Um Landwirten bei der Durchführung der Aussaatkampagne 2022 zu helfen, hat das Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung hat eine Plattform eingerichtet: https://agrostatus.org/
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Um notwendige Feldarbeiten im Frühjahr und Sommer rechtzeitig durchführen zu können, müssen landwirtschaftliche Betriebe und Lebensmittelproduzenten dem Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung Listen mit kritisch wichtigen Mitarbeitern vorlegen, denen während der Mobilmachung und während des Krieges ein Aufschub der Wehrpflicht gewährt wird.
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Die Regierung der Ukraine genehmigte die Bereitstellung von staatlicher Förderung zur Anschaffung von Meliorationstechnik und -ausrüstung aus ukrainischer Produktion. Damit werden bis zu 25% der Anschaffungskosten erstattet.
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