1Am 01.01.2024 wurde die zweite Phase der Bodenreform eröffnet, welche folgende Punkte beinhaltet:

 

 

  • juristische Personen erhalten das Recht, landwirtschaftliche Flächen zu kaufen;
  • nur private Grundstücke mit einer maximalen Fläche von 10 Tsd. ha dürfen gekauft werden;
  • kommunale und staatliche Flächen dürfen nicht verkauft werden;
  • natürliche und juristische Personen dürfen maximal 10 Tsd. ha Land besitzen;
  • nicht ukr. Staatsbürger haben kein Recht auf Verkauf und Kauf von Land;
  • das Vorkaufsrecht für den Kauf des Grundstücks bleibt bei den Pächtern.

Der Bodenmarkt in der Ukraine wurde am 01.07.2021 eröffnet. In dieser Zeit wurden 1% der Flächen verkauft, wovon 99,5% im landwirtschaftlichen Betrieb verblieben sind. Seit Anfang 2023 stieg der gewichtete Durchschnittspreis um 10,4% auf rd. 960 EUR/ha.

Quelle: https://minagro.gov.ua/news/v-ukrayini-oficijno-vidkrito-drugij-etap-rinku-zemli;Foto: https://pixabay.com/; Datum: 03.01.2024

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