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Wichtige gesetzgeberische und politische Entwicklungen der EU im Pflanzenschutz im Jahr 2026 mit Relevanz für den EU-Beitritt der Ukraine und die Entwicklung des Agrar- und Ernährungssektors

1. Food and Feed Safety Omnibus Proposal (laufendes Gesetzgebungsverfahren im Jahr 2026)

Die bedeutendste pflanzenschutzrechtliche Gesetzgebungsinitiative, die im Jahr 2026 diskutiert wird, ist der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie der damit verbundenen Rechtsvorschriften (COM(2025)1030 final). Neben Änderungen weiterer zentraler Rechtsakte im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit soll der Vorschlag die Genehmigungs-, Erneuerungs- und Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel vereinfachen, das Inverkehrbringen biologischer und risikoarmer Alternativen erleichtern, risikobasierte Kontrollen stärken und den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsbeteiligte sowie zuständige Behörden verringern.

Mit Stand vom 13. Juni 2026 befindet sich der Vorschlag weiterhin in den Verhandlungen und wurde noch nicht angenommen.

Stand vom 12. Juni 2026: Der Vorschlag wird weiterhin im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren (2025/0410(COD)) behandelt. Der Rat der Europäischen Union hat seine Verhandlungsposition am 27. Mai 2026 angenommen, während das Europäische Parlament den Vorschlag weiterhin prüft.

2. Erneuerung der Genehmigung bestehender Wirkstoffe

Im ersten Halbjahr 2026 hat die Europäische Union die Genehmigung mehrerer Pflanzenschutz-Wirkstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erneuert und damit ihre weitere Zulassung unter den im Erneuerungsverfahren festgelegten Bedingungen bestätigt.

Diese Entscheidungen sind für die Ukraine von Bedeutung, da sie die regulatorische Kontinuität für im Pflanzenschutz eingesetzte Wirkstoffe gewährleisten und zugleich verdeutlichen, an welchen Standards sich das ukrainische Pflanzenschutzrecht im Zuge der weiteren Annäherung an den EU-Besitzstand orientieren soll.

WirkstoffFunktionEU-RechtsaktBedeutung für die UkraineOffizielle Dokumentation
SpinosadInsektizidDurchführungsverordnung (EU) 2026/351 der Kommission vom 18. Februar 2026Spinosad ist ein in der EU weit verbreitetes Insektizid im Obst-, Gemüse- und Gewächshausanbau und spielt insbesondere im integrierten Pflanzenschutz (IPM) eine wichtige Rolle. Für ukrainische Erzeuger, die in auf den EU-Markt ausgerichtete Lieferketten eingebunden sind, gewährleistet die fortbestehende EU-Genehmigung den Zugang zu IPM-kompatiblen Pflanzenschutzlösungen, die den EU-Anforderungen an Rückstandshöchstgehalte (MRL) entsprechen.https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600351
PyrimethanilFungizidDurchführungsverordnung (EU) 2026/355 der Kommission vom 18. Februar 2026Wird im Obst-, Wein- und Gartenbau zur Bekämpfung pilzlicher Krankheiten sowie für den Nachernte-Schutz eingesetzt. Der Wirkstoff ist insbesondere für die Einhaltung der EU-Rückstandshöchstgehalte (MRL) von Bedeutung.https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600355
Maleinsäurehydrazid (Maleic Hydrazide)Pflanzenwachstums-regulatorDurchführungsverordnung (EU) 2026/321 der KommissionMaleinsäurehydrazid wird in Europa häufig zur Keimhemmung bei der Lagerung von Kartoffeln und Zwiebeln eingesetzt. Verfügbare Erkenntnisse weisen auf vergleichbare Anwendungspraktiken in den ukrainischen Kartoffel- und Zwiebelsektoren hin, insbesondere im Zusammenhang mit längerer Lagerung und exportorientierten Lieferketten.https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32026R0321

Die Bedeutung der weiteren Angleichung an die Entwicklungen der EU im Bereich Pestizide und Pflanzenschutz ergibt sich aus den Verpflichtungen der Ukraine zur Rechtsangleichung im Rahmen der erneuerten Vertieften und Umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und der Ukraine (DCFTA), die eine schrittweise Annäherung an den einschlägigen EU-Besitzstand (acquis) in diesem Bereich vorsehen. Initiativen der Europäischen Union und internationaler Finanzinstitutionen, wie der EU for Ukraine Fund und die Wiederaufbauprogramme der Europäischen Investitionsbank (EIB), ordnen die Unterstützung der landwirtschaftlichen und kommunalen Infrastruktur in eine umfassendere Strategie der Integration in den EU-Binnenmarkt und der regulatorischen Angleichung ein. In diesem Zusammenhang kommt der Annäherung an die EU-Standards für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PPP) sowie für die Überwachung von Pestizidrückständen eine wesentliche funktionale Bedeutung zu.

3. Vorübergehende Verlängerung der Genehmigungszeiträume bis zum Abschluss der Erneuerungsverfahren

Im ersten Halbjahr 2026 hat die Europäische Kommission mehrere Maßnahmen zur Verlängerung der Genehmigungszeiträume von Wirkstoffen beschlossen, deren Erneuerungsbewertung noch nicht abgeschlossen war. Diese Verlängerungen stellen verfahrensrechtliche Maßnahmen dar, die verhindern sollen, dass Genehmigungen vor Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung auslaufen. Sie stellen jedoch keine Entscheidungen über die Erneuerung der Genehmigung dar.

Bedeutung für die Ukraine

Viele der betroffenen Wirkstoffe sind auch in der Ukraine zugelassen. Daher sind die Verlängerungen der Genehmigungszeiträume für zahlreiche Wirkstoffe für die Ukraine von besonderer Bedeutung, da viele dieser Stoffe von ukrainischen Erzeugern verwendet werden und die fortbestehende EU-Genehmigung kurzfristige regulatorische Planungssicherheit bietet, bis die wissenschaftlichen Bewertungen abgeschlossen sind.

Die Verlängerungen schaffen somit eine kurzfristige regulatorische Planungssicherheit sowohl für Erzeuger als auch für Regulierungsbehörden, während die Europäische Union die wissenschaftliche Neubewertung abschließt. Die endgültigen Entscheidungen können jedoch zu einer erneuten Genehmigung, einer Genehmigung unter zusätzlichen Auflagen oder zu einer Nichtverlängerung führen.

Rechtsgrundlage:

  • Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Genehmigungszeiträume von Wirkstoffen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009;

    EU-Pestiziddatenbank der Europäischen Kommission (Register der Wirkstoffe). Die Datenbank enthält die offizielle und fortlaufend aktualisierte Dokumentation zum Genehmigungsstatus, zu Ablaufdaten, Erneuerungsverfahren sowie zu vorübergehenden Verlängerungen der Genehmigungszeiträume für gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassene Wirkstoffe. Sie dient als maßgebliche Referenzquelle zur Identifizierung von Wirkstoffen, deren Genehmigungen bis zum Abschluss der wissenschaftlichen Bewertung und der Erneuerungsverfahren verlängert wurden. https://ec.europa.eu/food/plant/pesticides/eu-pesticides-database/start/screen/active-substances/latest

4. Koordiniertes mehrjähriges EU-Programm zur Überwachung von Pestizidrückständen

Die Europäische Kommission hat das nächste koordinierte mehrjährige Programm der Europäischen Union für amtliche Kontrollen von Pestizidrückständen in Lebensmitteln angenommen.

Rechtsgrundlage:

Bedeutung für die Ukraine

Das Programm ist für die Ukraine unmittelbar relevant, da es die Prioritäten für die Überwachung von Pestizidrückständen festlegt, die auf dem EU-Binnenmarkt gelten, in den die ukrainischen Agrarexporte zunehmend integriert werden.

26.06.2026
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