Initiative Tierwohl: Was sich für Schweinehalter bis 2027 ändert
In Deutschland kommt es zu wichtigen Änderungen in der Initiative Tierwohl (ITW) – einem freiwilligen Programm, das Schweinehaltern finanzielle Anreize für bessere Tierwohlstandards bietet. Die Neuerungen betreffen vor allem Sauenhalter und Ferkelerzeuger.
1. Der Ferkelfonds läuft Ende 2026 aus
Der bisherige Ferkelfonds, aus dem Tierwohlleistungen zusätzlich bezahlt wurden, endet am 31. Dezember 2026.
Ab 2027 gilt vollständig ein Marktfinanzierungsmodell:
- Es gibt keine garantierten Preisaufschläge mehr aus dem Fonds.
- Für Tierwohlleistungen sollen künftig nur Marktpreise und Zuschläge gelten.
- Das Bundeskartellamt hatte die Abschaffung des Ferkelfonds verlangt und ihn zuletzt nur noch „toleriert“.
2. Ab 2027 gilt ein durchgängiges ITWSystem – von der Sauenhaltung bis zur Mast
Damit Schweine ab 2027 das ITW-Label tragen dürfen, müssen alle Produktionsstufen im ITWSystem stattfinden:
- Sauenhaltung
- Ferkelaufzucht
- Mast
Nur Tiere, die während ihres gesamten Lebens nach ITW-Kriterien gehalten wurden, können als ITW-Schweine vermarktet werden.
Das bedeutet:
- Ferkelerzeuger müssen sich ITW-Mäster als feste Abnehmer suchen.
- Mäster können künftig nur noch ITW-Ferkel einkaufen, wenn sie ebenfalls ITW-Fleisch liefern wollen.
- Die ITW hat bereits darauf hingewirkt, indem neue Ferkelerzeuger nur noch zugelassen wurden, wenn sie an ITW-Mäster liefern.
3. Wie viele Betriebe sind beteiligt?
Derzeit nehmen über 9.000 schweinehaltende Betriebe an der ITW teil, darunter:
- 1.589 Ferkelerzeuger
- 1.250 Sauenhalter
Jährlich profitieren rund:
- 22 Mio. Mastschweine und
- 19 Mio. Ferkel
von den Tierwohlmaßnahmen.
Ziel ist die vollständige „Nämlichkeit“: Ein Tier soll von der Geburt bis zur Schlachtung ausschließlich auf ITWBetrieben gehalten werden.
4. Wie funktionierte die Finanzierung bisher?
Seit 2015 wurde die ITW über einen Fonds des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) finanziert.
Die Händler zahlten in diesen Fonds ein, aus dem die Tierhalter ein zusätzliches Tierwohlentgelt erhielten.
In der Geflügel und Schweinemast ist dieses Modell bereits durch Marktfinanzierung ersetzt worden.
Nun folgt auch die Ferkelerzeugung:
- Ab 2027 darf Schweinefleisch nur dann als ITW-Fleisch vermarktet werden,
wenn alle Stufen – Sauenhaltung, Aufzucht und Mast – nachweislich den ITWKriterien entsprechen.
Quelle: https://www.agrarticker.de/nachrichten/detail/ferkelfonds-endet-2026/