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EU aktualisiert Rückstandshöchstgehalte für mehrere Pestizide in Lebens- und Futtermitteln

Die entsprechenden Änderungen wurden mit der Verordnung (EU) 2026/140 veröffentlicht. Das Dokument passt die Rückstandshöchstgehalte für die Wirkstoffe Acequinocyl, Metalaxyl, Metalaxyl-M, Pyraclostrobin, Trifloxystrobin und Chlormequat an. Die aktualisierten Vorschriften gelten für eine breite Palette pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse, darunter:

  • Obst;
  • Gemüse;
  • Getreide;
  • Ölsaaten;
  • Gewürze;
  • Tee und Kakao;
  • Erzeugnisse tierischen Ursprungs.
     

Die Verordnung legt neue bzw. angepasste Rückstandshöchstgehalte (MRLs) für einzelne Produktgruppen fest. Beispielsweise gelten künftig folgende Werte:

  • für Birnen: 0,07 mg/kg Chlormequat;
  • für Rapssamen: 7 mg/kg;
  • für Hafer: 30 mg/kg;
  • für Roggen: 8 mg/kg;
  • für Weizen: 7 mg/kg.
     

Für zahlreiche weitere Produktkategorien gilt weiterhin der Basiswert von 0,01 mg/kg, der der analytischen Bestimmungsgrenze entspricht.  Die Verordnung enthält außerdem Präzisierungen zur Definition bestimmter Rückstände. Für Metalaxyl und Trifloxystrobin umfasst die Rückstandsdefinition zusätzlich relevante Metaboliten. Im Dokument wird darauf hingewiesen, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei einigen Stoffen fehlende Daten festgestellt hat, insbesondere zu:

  • Analysemethoden;
  • Lagerstabilität;
  • Hydrolysestudien zur Simulation von Pasteurisierung, Kochen und Sterilisation.

Sollten zusätzliche Daten vorgelegt werden, wird die Europäische Kommission diese bei der weiteren Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte berücksichtigen.


Die neuen Vorschriften sollen das System der Lebensmittelsicherheit aktualisieren und die Regelungen zur Verwendung von Pestiziden innerhalb der EU weiter harmonisieren.

 


Quelle: eur-lex.europa.eu
Datum: 23.01.2026

15.05.2026
APD