Vorlesungsveranstaltung des APD-Fachdialogs Boden: Erhalt und Entwicklung der Biodiversität in der Flurbereinigung am Beispiel Deutschlands

Am Dienstag, dem 15. Oktober 2024 führte der APD-Fachdialog Boden eine weitere Online-Vorlesungsveranstaltung für Studierende und Lehrkräfte der ukrainischen Hochschulen mit Ausrichtung Landmanagement durch.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Thema des Erhalts und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren am Beispiel Deutschlands.
Als Referent konnte Dipl.-Ing. Martin Schumann, ehem. Referatsleiter für ländliche Entwicklung, ländliche Bodenordnung bei der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Rheinland-Pfalz und damit Leiter der oberen Flurbereinigungsbehörde Rheinland-Pfalz, gewonnen werden, der seit 2017 als Lehrbeauftragter an der Technischen Universität Dresden für den Bereich ländliche Entwicklung tätig ist.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in der Ukraine rund um die Einführung der Flurbereinigung stellte Herr Schumann die wesentlichen naturschutzrechtlichen Regelungen vor, die bei der Umsetzung von Flurbereinigungsverfahren berücksichtig werden müssen. Dabei ging es nicht nur um das Naturschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch um die Vorgaben der Europäischen Union, die in den Richtlinien über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie) und die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) niedergeschrieben sind.
Anhand von zahlreichen Beispielen beleuchtete Herr Schumann die naturschutzrechtlichen Prüfungen in der Flurbereinigung sowohl nach dem EU-, als auch nach dem deutschen Recht und zeigte auf, wie in Flurbereinigungsverfahren die europaweiten ökologischen Ziele realisiert werden können. Dabei stellte er fest, dass sich die naturschutzrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union in den letzten Jahren kontinuierlich fortentwickelt haben. Davon zeuge nicht zuletzt die im Februar dieses Jahres verabschiedete EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur, die ebenfalls Auswirkungen auf die Flurbereinigung haben wird.
Die Vorgaben der europäischen Richtlinien zum Artenschutz und für die Natura 2000-Gebiete, einem EU-weiten Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten, erfordern laut Herrn Schumann in der Regel weitere, über die nationalen Bestimmungen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft hinausgehende Anstrengungen. Sie würden auch neue Herausforderungen an die Planung von Bodenordnungsverfahren mit sich bringen. Die Berücksichtigung der ökologischen Belange sei jedoch essentiell, wenn es darum geht, eine ressourcenschonende und klimafreundlichere Landwirtschaft aufzubauen.
Im Fokus der anschließenden Diskussion, an der sich neben Studierenden auch die teilnehmenden Hochschulprofessoren und -professorinnen aktiv beteiligten, standen Fragen rund um das Spannungsfeld zwischen landwirtschaftlichen Interessen und naturschutzfachlichen Vorgaben sowie spezifische Aspekte von Kompensationsmaßnahmen.
Insgesamt nahmen an der Veranstaltung, die in Kooperation mit der Fakultät für Landmanagement der Nationalen Universität für Lebens- und Umweltwissenschaften in Kyiv (NUBiP), organisiert wurde, mehr als 50 Studierende, Lehrkräfte aus verschiedenen Hochschulen der Ukraine sowie Vertretende von Fachinstitutionen und der Territorialen Gemeinden teil.
Quelle und Foto: FDB