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Teilweise Wiedereinführung von Quoten für ukrainische Produkte

Am 6. Juni 2025 ist das aktualisierte Handelsregime zwischen der Ukraine und der EU in Kraft getreten. Es ersetzt die am 5. Juni 2025 ausgelaufenen autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) und soll als Übergangslösung zur neuen Version der vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) dienen.

Laut Frau Oleksandra Avramenko, Vorsitzende des Eurointegrationsausschusses des UCAB, konnte ein Worst-Case-Szenario abgewendet werden: Eine abrupte Rückkehr zu den Beschränkungen von 2021 blieb aus. Stattdessen wurde ein Übergangsregime mit der teilweisen Wiedereinführung von Quoten für nahezu 30 Warenkategorien eingeführt. Diese Quoten gelten vom 6. Juni bis zum 31. Dezember 2025.
Betroffen sind u. a. Weizen, Mais, Gerste, Fleisch, Milchprodukte, Eier, Tomatenpaste und Knoblauch. Bei Überschreitung der Quoten fallen Zölle gemäß DCFTA-Tarifen an. 
UCAB schätzt mögliche wirtschaftliche Verluste bis Jahresende auf rund 1,1 Mrd. Euro – deutlich weniger als bei einer vollständigen Rückkehr zu den Regeln von 2021 (geschätzt: 3,3 Mrd. Euro).

Quelle und Foto: https://www.ucab.ua/ua/pres_sluzhba/novosti/agrarna_torgivlya_ukrainaes_za_novimi_pravilami_scho_zminilosya_z_6_chervnya_i_yak_tse_vpline_na_agrosektor

 

09.06.2025
APD