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Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft: Mindestlohn bleibt – Betriebe unter Druck

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) hat Hoffnungen auf eine Sonderregelung beim Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft eine klare Absage erteilt. Eine vom Bundesagrarministerium in Auftrag gegebene Prüfung habe ergeben, dass solche Ausnahmen rechtlich nicht möglich seien, erklärte das Ministerium auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion – wie der Deutschlandfunk berichtet.


Dabei hatte der CDU-Parteitag im Februar in Stuttgart noch einstimmig einen Antrag verabschiedet, der genau solche Ausnahmen für Saisonkräfte in der Landwirtschaft forderte. Auch im Koalitionsvertrag ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns vereinbart worden.
Der Deutsche Bauernverband hatte bereits auf dem Bauerntag 2025 in Berlin gewarnt: Steige der Mindestlohn weiter, sei der Erdbeer- und Spargelanbau für viele Betriebe nicht mehr rentabel. Als Kompromisslösung schlug der Verband vor, Saisonarbeitskräften mit Lebensmittelpunkt in anderen europäischen Ländern lediglich 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns zu zahlen – ohne Erfolg.


Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 € brutto pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat für 2027 bereits eine weitere Erhöhung auf 14,60 € brutto pro Stunde vorgeschlagen, die die Bundesregierung per Verordnung umgesetzt hat.

 

Quelle: Agrarticker.de

09.03.2026