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Rat verabschiedet Maßnahmenpaket zur Unterstützung des EU-Weinsektors

Der Rat hat heute die Verordnung über einen modernisierten politischen Rahmen zur Unterstützung eines wettbewerbsfähigen, widerstandsfähigen und zukunftsorientierten EU-Weinsektors angenommen. Die aktualisierten Maßnahmen zielen darauf ab, Angebot und Nachfrage besser in Einklang zu bringen, die Anpassung an den Klimawandel zu stärken, die Kennzeichnungsvorschriften zu vereinfachen und zu harmonisieren, Innovationen zu fördern, die Flexibilität bei der Anpflanzung zu erweitern und die ländliche Wirtschaft anzukurbeln. Außerdem werden sie die Fähigkeit des Sektors stärken, auf sich wandelnde Verbraucherpräferenzen zu reagieren und sich bietende Marktchancen zu nutzen.

Mit der heutigen Verabschiedung der Verordnung über den Weinsektor, weniger als ein Jahr nach ihrem Vorschlag durch die Kommission, zeigen der Rat und die Mitgliedstaaten erneut, dass sie den Anliegen der Landwirte und des Agrarsektors aufmerksam Gehör schenken und bereit sind, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um diesen gerecht zu werden.
Erstens, indem sie der Kommission klare und gezielte politische Leitlinien zu den erforderlichen Maßnahmen vorgeben, und zweitens, indem sie diese Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament zügig verabschieden. Dadurch wird sichergestellt, dass der Sektor bereits in diesem Jahr davon profitieren kann.
Maria Panayiotou, Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Umwelt der Republik Zypern.

Kernpunkte der Vereinbarung
Bessere Abstimmung von Produktion und Nachfrage
Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen wie die Rodung überschüssiger Rebflächen unterstützen, um ein Überangebot zu verhindern und die Marktstabilität zu wahren, sowie Innovationen fördern und sich an neue Marktbedingungen anpassen. Die Laufzeitbegrenzung für die Anpflanzungsrechte wird aufgehoben und stattdessen wird ein zehnjähriger Überprüfungszeitraum eingeführt.

Stärkere Klimaresilienz
Die Mitgliedstaaten können die EU-Fördermittel für klimabezogene Investitionen, einschließlich Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen, auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhöhen, was einen schnelleren Übergang zu einer nachhaltigen Produktion ermöglicht.

Vereinfachte und harmonisierte Kennzeichnung
Die Kennzeichnungsvorschriften werden EU-weit vereinfacht, wodurch Verwaltungskosten gesenkt und der grenzüberschreitende Handel zum Nutzen von Verbrauchern und Erzeugern erleichtert werden.

Verbraucher erhalten einen klareren Zugang zu Informationen, unter anderem durch digitale Kennzeichnungen und Piktogramme.

Förderung der ländlichen Wirtschaft durch Weintourismus
Weinerzeuger können gezielte Unterstützung für die Entwicklung von Weintourismusinitiativen erhalten, wodurch das Wirtschaftswachstum in ländlichen Regionen angekurbelt wird.

Alkoholarme oder alkoholfreie Weine
Der Begriff „alkoholfrei“ gilt für Produkte mit weniger als 0,5 % Alkohol, während „0,0 %“ für Produkte mit weniger als 0,05 % verwendet wird.

Für alkoholarme Weine (mit mehr als 0,5 %, aber mindestens 30 % weniger als der Standardalkoholgehalt) wird es die klarere Bezeichnung „alkoholarme Weine“ geben, die den zuvor vorgeschlagenen Begriff „alkoholarme Weine“ ersetzt.

Flexibilität beim Export
Weine, die für den Export bestimmt sind, werden von der Verpflichtung befreit, Inhaltsstoffe aufzulisten und eine Nährwertdeklaration für den EU-Binnenmarkt vorzulegen, wodurch unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert wird.

Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
Zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten wie der Flavescence dorée sieht das neue Maßnahmenpaket verstärkte Unterstützung vor, beispielsweise in den Bereichen Überwachung, Diagnostik, Schulung und Forschung. Dies wird dazu beitragen, die Weinberge vor dieser großen Bedrohung zu schützen.

Aromatisierte Weinprodukte – Förderung von Innovationen
Die Vereinbarung stellt klar, dass Roséwein als Grundlage für weitere regionale aromatisierte Weinprodukte verwendet werden darf, wodurch der Spielraum für die Produktentwicklung erweitert wird. Dies wird Innovationen bei neuen Produktstilen fördern und die Erzeuger dabei unterstützen, auf neue Verbraucherpräferenzen zu reagieren.

Nächste Schritte
Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Hintergrund
Der EU-Weinsektor ist ein Eckpfeiler des kulturellen und wirtschaftlichen Gefüges Europas. Er macht 60 % der weltweiten Weinproduktion aus und ist gemessen an den Exporten der drittgrößte Agrar- und Lebensmittelsektor der EU. Der Weinsektor trägt zudem dazu bei, der Landflucht entgegenzuwirken, indem er stabile Arbeitsplätze schafft und die lokale Wirtschaft stützt. Darüber hinaus leistet er einen Beitrag zur Erhaltung des europäischen Kulturerbes, da 88 % der EU-Weinberge geografischen Angaben gewidmet sind.

Quelle: Council approves set of measures to support the EU wine sector - Consilium
Foto: Council approves set of measures to support the EU wine sector - Consilium

23.02.2026
APD