Neue Handelsvereinbarung zwischen der Ukraine und der Europäischen Union erweitert Exportmöglichkeiten für Agrarprodukte
Die Ukraine und die Europäische Union haben sich auf eine neue Handelsvereinbarung geeinigt, die eine deutliche Ausweitung der Exportquoten für ukrainische Agrarprodukte sowie die Abschaffung eines Teils der bestehenden Zölle vorsieht. Der Beschluss des Assoziationsausschusses EU–Ukraine tritt bereits am 29. Oktober 2025 in Kraft.
Die neuen Bestimmungen zur Handelsliberalisierung eröffnen der Ukraine deutlich größere Exportmöglichkeiten für eine Reihe landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
• Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Honig: Erhöhung von 6 000 t auf 35 000 t (+483 %)
• Zucker: Erhöhung von 20 000 t auf 100 000 t (+400 %)
• Trockenes Magermilchpulver: Erhöhung von 5 000 t auf 15 400 t (+208 %)
• Eier: Erhöhung von 6 000 t auf 18 000 t (+200 %)
• Geflügelfleisch: Erhöhung von 90 000 t auf 120 000 t (+33 %)
• Kleie und Rückstände: Erhöhung von 21 000 t auf 85 000 t (+405 %)
• Gerstengrieß und -schrot: Erhöhung von 7 800 t auf 33 200 t (+323 %)
• Mais: Erhöhung von 0,65 Mio. t auf 1 Mio. t
• Weizen: Erhöhung von 1 Mio. t auf 1,3 Mio. t
Für Weizenmehl wurde eine eigene Kategorie geschaffen: Die Ukraine darf künftig bis zu 30 000 t exportieren – ein Niveau, das den Rekordmengen während der autonomen Handelsmaßnahmen (ATM) entspricht.
Der Zugang zum EU-Markt für besonders empfindliche Produkte – wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig – bleibt vorerst beschränkt und wird schrittweise erweitert. Eine vollständige Liberalisierung ist zunächst nur für weniger sensible Erzeugnisse wie Milch und Milcherzeugnisse vorgesehen.
Auch die Ukraine weitet im Rahmen eines spiegelbildlichen Ansatzes ihre Quoten für europäische Produkte aus. So soll der Import von Schweinefleisch aus der EU von 20 000 t auf 45 000 t steigen, von Geflügelfleisch von 20 000 t auf 120 000 t und von Zucker von 40 000 t auf 100 000 t.
Eine nächste Überprüfung der Marktbedingungen ist für das Jahr 2028 geplant. Grundlage für die Entscheidung bilden die Vereinbarungen, die am 30. Juni 2025 im Rahmen der Überprüfung des Abkommens über die Vertiefte und Umfassende Freihandelszone (DCFTA) getroffen wurden.
Quelle: https://agroreview.com/top/ukrayina-yes-rozshyryuyut-kvoty-skasovuyut/; Foto: https://pixabay.com