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Kabinett beschließt Änderung des Düngegesetzes: Verursacherprinzip im Fokus

Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Gewässerbelastung ermöglichen und die Wirksamkeit der Düngeverordnung überprüfbar machen. Dieses Monitoring hat Deutschland gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden.
Neben der Schaffung der Rechtsgrundlage für das Wirkungsmonitoring enthält die Novelle auch Regelungen zur nationalen Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung sowie die rechtliche Grundlage für ein Qualitätssicherungssystem für das künftig erforderliche Phosphor-Recycling aus Klärschlamm.


Bundesminister Alois Rainer betonte, die Reform beende ein System, das viele Betriebe unnötig belastet habe: Wer wasserschonend wirtschafte, solle künftig von bürokratischen Pflichten entlastet werden; wer das Grundwasser belaste, werde stärker in die Pflicht genommen.


Die Gesetzesänderung ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung des Düngerechts, mit der das BMLEH das Regelwerk zukunftsfest und praxistauglicher gestalten will.

 

Quelle: BMLEH

30.04.2026
APD