EU plant Sonderregeln für Ukraine: Begrenzte Agrarförderung und Marktzugang auch nach einem Beitritt
Die EU-Kommission hat Sonderregeln für die ukrainische Landwirtschaft vorgeschlagen. Sie gelten für den Fall eines EU-Beitritts. Am 6. Oktober stellte die Kommission dazu eine Mitteilung vor, wie top agrar berichtet.
Nach den Plänen würde die finanzielle Unterstützung für ukrainische Landwirte deutlich begrenzt. Auch der Marktzugang für sensible Agrarprodukte könnte eingeschränkt werden. Als Begründung nennt Brüssel die Größe, die Struktur und die „sehr hohe Produktivität“ des ukrainischen Agrarsektors.
Die Kommission erkennt an, dass eine Erweiterung die Ernährungssicherheit in der EU stärken könnte. Gleichzeitig dürfte der Druck auf die Märkte steigen. Auch die Folgen für die Einkommensstützung in der EU müssen nach Ansicht der Kommission bedacht werden.
Eingeschränkt werden könnte etwa die Einfuhr ukrainischen Getreides in den Rest der EU. Als Ausgleich könnte die Ukraine dabei unterstützt werden, wieder Zugang zu traditionellen Exportmärkten in Drittländern zu finden. Genannt wird insbesondere Nordafrika.
Konkrete Sonderregeln nennt die Mitteilung bislang nur für die Ukraine. Die Kommission will sie „zu einem geeigneten Zeitpunkt“ in das Verhandlungskapitel „Ressourcen, Landwirtschaft und Kohäsion“ (Cluster 5) einbringen. Die Pläne werden nun auf politischer Ebene innerhalb der EU beraten. Betroffen wären auch Montenegro, Albanien und Moldawien.
Ukrainische Verbände sehen die Pläne kritisch und fordern Partnerschaft statt Schutz. Der Ukrainian Agribusiness Club (UCAB) kritisiert insbesondere einen Widerspruch: die Ukraine müsse die gesamten Kosten der Angleichung tragen. Gleichzeitig werde ihr eine klare Perspektive auf die uneingeschränkte Teilnahme am Binnenmarkt verwehrt. Der Verband fordert deshalb ein gemeinsames Modell für die Landwirtschaft. Beschränkungen sollten nur auf einer faktenbasierten Bewertung tatsächlich festgestellter Risiken beruhen.
Unabhängig von Sonderregeln betont die Kommission, dass die Beitrittsvorbereitungen die EU-Vorgaben vollständig erfüllen müssen. Dazu gehören Lebensmittelsicherheit, Tier- und Pflanzengesundheit, Tierwohl sowie Vermarktungs- und Umweltstandards.
Quelle: topagrar.com