Das Ministerkabinett der Ukraine hat das nationale Programm zur Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung an das Recht der Europäischen Union (Eu-Acquis) gebilligt
Das Dokument basiert auf Screening-Berichten und Benchmarks (Bedingungen), die von der EU festgelegt wurden, und ist entsprechend den Verhandlungsklustern und -kapiteln strukturiert. Ein wesentlicher Bestandteil des Programms sind Roadmaps zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit, der Reform der öffentlichen Verwaltung sowie der Funktionsweise demokratischer Institutionen. Darüber hinaus umfasst es einen Maßnahmenplan zum Schutz der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten (Gemeinschaften) der Ukraine angehören.
„Die Verabschiedung des Nationalen Programms markiert den Übergang zu einer neuen Phase der EU-Beitrittsverhandlungen sowie zur weiteren systematischen Umsetzung des EU-acquis (EU-Rechts). Wir verfügen nun über einen einheitlichen, systematischen Plan zur Anpassung der Gesetzgebung, der alle Bereiche abdeckt und klare Prioritäten, Fristen und Aufgaben festlegt. Dieses Programm ist entscheidend für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen mit der EU“, betonte der Vizepremierminister für europäische und euro-atlantische Integration der Ukraine, Taras Kachka.
Das Dokument umfasst insgesamt 1.875 Maßnahmen, die die Umsetzung von mehr als 1.600 EU-Rechtsakten vorsehen. Sämtliche Maßnahmen sind in einem Dokument von über tausend Seiten zusammengefasst. Das Programm legt fest, welche konkreten EU-Rechtsakte umzusetzen sind, definiert klare Fristen für deren Umsetzung und benennt die verantwortlichen Stellen.
Ziel der Ukraine ist es, die vollständige Anpassung der nationalen Gesetzgebung an das EU-Recht bis zum Jahr 2027 abzuschließen, unter Berücksichtigung möglicher Übergangsfristen.
Das Monitoring und die Bewertung der Umsetzung des Programms erfolgen über das Informationssystem „Puls des Beitritts“, das Transparenz, eine regelmäßige Fortschrittskontrolle sowie eine effektive Koordination zwischen allen beteiligten Institutionen gewährleistet. Das Programm wird regelmäßig unter Berücksichtigung des Fortschritts der Verhandlungen und der Bewertungen der Europäischen Kommission aktualisiert. Die Koordination und Überwachung der Umsetzung übernimmt das Regierungsbüro für die Koordination der europäischen und euro-atlantischen Integration.
Quelle: eu-ua.kmu.gov.ua