image-5b2c09-VAm 9.12. 2015 initiierte der APD einen Runden Tisch in der Nationale Universität für Lebens- und Umweltwissenschaften zum Thema „Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland“. Den Vortrag zu diesem Thema hielt Herr Stefan Walter, Fachrechtsanwalt und Referatsleiter zu Fragen des Steuerrechts im Deutschen Bauernverband e.V.

Im Lichte der Reformansätze der ukrainischen Besteuerung für die Agrarproduzenten sind die deutschen bzw. europäischen Erfahrungen von besonderer Bedeutung. In seiner Präsentation beschrieb Walter u.a. die Einteilung der Betrieben nach „landwirtschaftlichen“ und „gewerblichen“ Produzenten, die entsprechend unterschiedlichen Besteuerungsansätzen unterliegen.

Besondere Aufmerksamkeit schenkten die ukrainischen Zuhörer dem Verfahren der Gewinnermittlung und der Möglichkeit Investitionen von der Steuer abzusetzen. Herr Walther sprach auch über die Bewertung von landwirtschaftlichem Vermögen für Besteuerungszwecke und die Besonderheiten der Kfz-Steuerbefreiung in der Land- und Forstwirtschaft.

Ein wichtiges Beispiel für die Ukraine könnte die Umsatzsteuerpauschalierung sein, die nach einem Einheitsprinzip in der EU angewendet wird. Bei der Anwendung des speziellen, niedrigeren Umsatzsteuersatzes für Agrarprodukte -10,7% - brauchen die landwirtschaftlichen Betriebe die Umsatzsteuer nicht abführen. Nach der Regelung für Kleinstunternehmen können Betriebe mit weniger als 17.500 Euro Gesamtumsatz von der Umsatzsteuer befreit werden.

Quelle: APD. Fotо: APD. Datum: 09.12.2015

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