Produktion Mitte Februar waren rund 97% der Winterkulturen auf einer Fläche von 7,3 Mio. ha aufgelaufen, von den sich rund 87% in einem guten bzw. zufriedenstellenden Zustand befanden. Bezogen auf frühere Daten, liegt die Erntefläche für 2018 bei 27 Mio. ha (mit rd. 15 Mio. ha Getreidefläche) und entspricht ungefähr der Größenordnung im vergangenen Jahr.

Zum ersten Februar hat sich die Anzahl der Kühe um 3,8% verringert, die Anzahl der Schweine sank um 8,2%, während die Anzahl an Geflügel um 2,5% gestiegen ist (Im Jahresvergleich). Im Januar lag die Milchproduktion auf dem gleichen Niveau wie im vergangenen Jahr, wobei die durchschnittlichen Erträge um 6,8% wuchsen (im Jahresvergleich). Die Eierproduktion nahm um 2,5%, aufgrund einer starken Binnen- und Auslandsnachfrage, zu.

Handel Im Jahr 2017/2018 (zwischen Juli 2017 und Januar 2018) wuchsen die ukrainischen Exporte von Äpfeln im Vergleich zum vorangegangenen Wirtschaftsjahr um das 2,3-fache auf 21 Tsd. t. Der Export von Äpfeln in die EU stieg um das Neunfache. Weißrussland bleibt größter Importeur von ukrainischen Äpfeln.
Zur gleichen Zeit nahmen die Ölexporte um 37%, aufgrund großer externer Nachfrage, zu. Die Getreideexporte fielen um 7,8%, da auch die Getreideernte im Jahr 2017 um 7% zurückgegangen war (alle Werte im Jahresvergleich).
Politik Im Februar hat das Ministerkabinett der Ukraine die Maßnahmen zur Bereitstellung der staatlichen Unterstützung im Agrarsektor für das Jahr 2018 verabschiedet. Der Staatshaushalt für 2018 sieht für den Agrarsektor insgesamt 6,3 Mrd. UAH (rd. 195 Mio. EUR) vor.
Das größte Programm ist mit 4 Mrd. UAH (rd. 120 Mio. EUR) zur Unterstützung der Tierproduktion geplant.
Die Rückzahlung von 25% der Kredite (beginnend ab 500 Mio. UAH – rd. 15 Mio. EUR) für den Bau von Tierhaltungsanlagen, in speziell dafür vorgesehenen Subsektoren, soll über die Regierung erstattet werden.
Die Tierhaltungsunternehmen werden auch Anspruch auf den teilweisen Ausgleich von Investitionszinsen haben. Darüber hinaus werden Subventionen für Rinder und Jungvieh zur Verfügung gestellt. Nichtsdestotrotz bleibt die Transparenz ein großes Problem in der Finanzierung dieser Programme. Zum Anfang März waren die dafür notwendigen Formulare für die staatliche Unterstützung noch nicht bewilligt. Das bedeutet, dass die Finanzierung dieser Unterstützungsprogramme verzögert wird. Dies könnte zu einer geringeren Effizienz der Finanzierung in Tierhaltungsbetrieben führen. Daneben besteht das Risiko, dass der größte Anteil der Unterstützungsprogramme auch zu den größten Unternehmen fließen wird, so wie bereits in 2017.
Ein weiteres staatliches Programm ist die Teilerstattung von 25% der Anschaffungskosten für Agrartechnik ukrainischer Herkunft. Die Finanzierung ist mit 945 Mio. UAH geplant (rd. 29 Mio. EUR), obwohl die letztjährige Finanzierung mit 550 Mio. UAH (rd. 16 Mio. EUR) nicht vollständig ausgeschöpft worden ist.
Die Regierung stellt ebenfalls 1 Mrd. UAH (rd. 30 Mio. EUR) für die Entwicklung von Landwirtschaften bereit. Speziell sind die Teilerstattung von Kreditzinsen (UAH 500 Mio. UAH – rd. 15 Mio. EUR), die Teilerstattung von ukrainischem Saatgut (UAH 240 Mio. UAH – rd. 7 Mio. EUR) sowie die Teilerstattung der Anschaffungskosten für Agrartechnik ukrainischer Herkunft (UAH 100 Mio. UAH – rd. 3 Mio. EUR) vorgesehen.
Im Februar hat der Ausschuss für Agrarpolitik und Bodenangelegenheiten der Werkhowna Rada über Herausforderungen der Entwicklung des Forstsektors in der Ukraine in Rahmen einer auswärtigen Sitzung in Lemberg beraten. Die Teilnehmer riefen dazu auf, die "Strategie der institutionellen Reformierung des Waldsektors der Ukraine bis 2022" nicht zu unterstützen. Sie traten weiterhin für die Gründung eines neuen Bewirtschaftungssubjektes für die Forstwirtschaft unter die Leitung des Ministerkabinetts ein.
Die Abgeordneten betonten die Notwendigkeit von Änderungen in der Gesetzgebung, u. a. zur Gründung eines staatlichen Waldfonds, zur Durchführung einer Nationalen Waldinventur sowie zur Stärkung des Forstschutzes.
                                                                                                                                                      Quelle: MEMU 03-2018/IER

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