Der erste Schritt in der Einführung des freien Bodenmarktes sollte der Verkauf von Bodenpachtrechten für landwirtschaftliche Zwecke sein, erklärte Herr Taras Kutovyi, Minister für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine.

„Zum jetzigen Zeitpunkt können wir nur über den Verkauf und die Möglichkeit der Bankbeleihung von Bodenpachtrechten reden, um Investitionen im Agrarbereich zu stimulieren und den Bodenmarkt dynamischer zu gestalten. Die Bodeneigentumsrechte bleiben bei den Landwirten und dürfen nicht handelbar werden “, erklärte Kutovyi.

Pachtrechte für große Betriebe (2-3 Tausend Hektar) werden schon seit Langem gemeinsam mit Gesellschaftsrechten gehandelt, wobei einem Landwirt, welcher das Pachtrecht für 15 Hektar kaufen möchte, der Kauf untersagt wird, weil er dafür erst ein Unternehmen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen müsste.

Quelle: Interfax. Foto: Interfax.

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