Die Vereinbarung zur Errichtung der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer wurde bereits am 23.10.2015 unterschrieben und 16.03.2016 vom Parlament ratifiziert.

Das Dokument zielt auf die Stärkung der bilateralen Handelsbeziehungen, die Anerkennung der Ukraine als einen wichtigen Handelspartner Deutschlands und die Entwicklung der perspektivischen Richtungen der zweiseitigen Zusammenarbeit. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung kommen beide Seiten überein, die bilaterale Deutsch-Ukrainische Industrie- und Handelskammer in Kiew als Ersatz für die Delegation der Deutschen Wirtschaft in der Ukraine anzuerkennen.

Die Durchführung des vorgeschlagenen Gesetzes erfordert keine zusätzlichen finanziellen bzw. anderen materiellen Aufwendungen aus dem Staatshaushalt.

Quelle: RBC.ua. Foto: RBC.ua. 

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