Das Ministerkabinett der Ukraine bestätigte am 11.02.2016 die Verordnung zur Einführung eines neuen, transparenten Verfahrens der Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Darüber berichtete die Ministerin für Finanzen der Ukraine, Natalia Yaresko. Die Verabschiedung dieser Verordnung dient der Eröffnung eines entsprechenden Registers am 1. März 2016.

Nach Aussage der Ministerin, wurden bereits im Dezember 2015 entsprechenden Änderungen im Steuerkodex der Ukraine vorgenommen. Zwei transparente Register zur Bearbeitung von Anträgen auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer sollen eingeführt werden. Das erste Register führt die Anträge und Erstattungen der Betriebe, deren jährlicher Exportanteil 40 % des Umsatzes übersteigt, deren Erstattungssumme den Wert der Grundmittel um das Dreifache übersteigt oder Betriebe die eine Bankgarantie beantragt haben. Im zweiten Register sollen alle anderen Anträge geführt werden.

Quelle: Agropolit. Foto: Moscow-Live.ru3. 

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