Auf der Grundlage einer Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission vom 31.01.2013 über die Einfuhr von Agrarprodukten tierischen Ursprungs ist es der Ukraine gestattet, Fleisch und Fleischerzeugnisse sowie Eiprodukte in die EU zu exportieren.

Weiterhin erlaubt die Europäische Kommission auf der Grundlage der Durchführungsverordnung vom 14.04.2015 über Salmonellenbekämpfung bei Legehennen, den Export von Speiseeiern in die EU ab 18.05.2015.

Quelle: VET. Fotо: katerinasadovskaya

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