Ab Frühjahr 2015 wird jedes EU-Land die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob GVO-Kulturen angebaut werden dürfen oder nicht.

Das Europäische Parlament genehmigte dieses Verfahren auf der Grundlage eines Vorschlages der EU-Kommission, der während der Verhandlungen des Europäischen Parlaments und EU-Rates angenommen wurde, am 13. Januar 2015.

Länder, die GVO anbauen werden, müssen für die Vermeidung der Übertragung der entsprechenden Kulturen über die Staatsgrenzen hinaus sorgen. Gleichzeitig werden EU-Institutionen das Risiko des Anbaus von GVO bewerten. Zurzeit ist in der EU nur der Anbau von GVO-Mais (MON810) erlaubt, der in fünf Ländern der EU angebaut wird: in der Tschechischen Republik, der Slowakei, Spanien, Portugal und Rumänien.

Quelle: Delo.ua. Foto: Lentina_x.

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