Die Europäische Union hat entschieden, die Gültigkeitsfrist der einseitigen Handelspräferenzen für ukrainische Exporteure bis Ende 2015 zu verlängern. Die Entscheidung wurde infolge der dreiseitigen Sitzung der Ukraine, EU und Russlands in Brüssel getroffen.

Die einseitige Anwendung der im April 2014 eingeführten Handelspräferenzen für ukrainische Güter sollte eigentlich nur bis zum 1. November 2014 gelten. Danach sollten auch die EU Produzenten berechtigt werden, ihren Waren auf den ukrainischen Markt ohne Handelshemmnisse zu liefern. Jetzt bekommen die ukrainischen und sekundär auch die russischen Produzenten zusätzlich Zeit, um sich auf die Konkurrenz durch die EU einzustellen.

Quelle: UCAB. Foto: Gjabu

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