Am 13. September wurde vom Unternehmerbeirat beim Ministerkabinett und der Ukrainische Agrarkonföderation ein Runder Tisch zum Thema „Transferpreisbildung im Agrarsektor der Ukraine“ durchgeführt. Die praktische und administrative Umsetzung des Gesetzes Nr. 408-VII wurde diskutiert.

U.a. wurde die Berechnung des im Gesetz festgelegten Grenzsteuersatzes vom Ministerium für Steuern und Abgaben erläutert. Danach fallen unter das Gesetz alle Transferoperationen mit Ländern, in denen der Einkommensteuersatz um 5% unter dem jeweiligen Einkommenssteuersatz der Ukraine liegt (z.Zt. 19%, also unter einem Steuersatz von 18,05%).

Leonid Kozatchenko – Präsident des Unternehmerbeirates beim Ministerkabinett der Ukraine – begrüßte die Bereitschaft des Fachministeriums und der zuständigen Behörden zu einem offenen Dialog mit den Agrarbetrieben, um effektive Rahmenbedingungen für die Transferpreisbildung in der Ukraine zu gewährleisten.

Zum Thema Transferpreisbildung hat Deutsch-Ukrainischer Agrarpolitischer Dialog (APD) einen AFPR №6 2013 erarbeitet: „Gesetz über Transferpreisbildung: Sinnvolle Regulierung oder neue Ineffizienz?

Foto: epSos.de

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