Das Gesetz „Über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Erhaltung der ukrainischen Wälder und zur Eindämmung illegaler Brennholzausfuhren“ (Nr. 5495) sah die vorübergehende Einführung des Verbots der Brennholzausfuhr für einen Zeitraum von acht Jahren vor, und sollte den Inlandsverbrauch an Brennholz auf maximal 25 Mio. m³/Jahr begrenzen.

Außerdem wurde die administrative und strafrechtliche Haftung für den illegalen Holzeinschlag verstärkt (siehe dazu Newsletter Nr.16, 2018). Am 23.07.2018 wurden die Änderungsvorschläge des Präsidenten zu diesem Gesetz ans Parlament geschickt. Die Einführung eines Verbots für die Ausfuhr von Brennholz außerhalb des Zollgebiets der Ukraine entspricht nicht den internationalen Verpflichtungen der Ukraine, welche gemäß Beitrittsprotokoll der Ukraine zur WTO getroffen wurden und kann somit nicht unterstützt werden. Alternativ müssen die Maßnahmen ergriffen werden, die auf den Schutz der ukrainischen Wälder abzielen und deren Anwendung den internationalen Verpflichtungen der Ukraine entsprechen.

Quelle: pravda.com.ua./ rada.gov.ua. Foto: ar25.org. Datum: 24.07.2018

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