Am 03.07.2018 verabschiedete die Werkhowna Rada der Ukraine das Gesetz "Über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Erhaltung der ukrainischen Wälder und zur Eindämmung illegaler Brennholzausfuhren" (Nr. 5495).

Das Dokument sieht die vorübergehende Einführung eines Verbots der Brennholzausfuhr für einen Zeitraum von acht Jahren vor. Der Inlandsverbrauch von Brennholz wird auf maximal 25 Mio. m³/Jahr begrenzt.
Darüber hinaus wurden die bereits bestehenden Geldstrafen für illegale Holzeinschläge und die Zerstörung von Forstbeständen signifikant erhöht. Das Strafgesetzbuch der Ukraine wird durch den Artikel 201-1 ergänzt, welcher eine Freiheitsstrafe von drei bis fünf Jahren vorsieht. Im Falle eines wiederholten Verstoßes oder einer vorherigen Absprache durch eine Gruppe von Personen oder einen Beamten ist eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren und die Konfiszierung von Eigentum vorgesehen.
Das Gesetz soll - nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten der Ukraine - am 01.01.2019 in Kraft treten.

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