MEProduktion: Im April 2018 befanden sich rund 80% der Winterkulturen in einem guten oder zufriedenstellenden Zustand, infolgedessen prognostiziert der Ukrainische Getreideverband eine Steigerung der erwarteten Getreide- und Ölsaatenernte um 5%.

Zum 1. April verringerte sich die Anzahl der Kühe um 4,3% gegenüber dem Vorjahr und die Anzahl der Schweine ging um 8,1% gegenüber dem Vorjahr zurück. Die Tierproduktion lag jedoch im ersten Quartal nahezu auf Vorjahresniveau (-0,5% im Jahresvergleich), da im Vergleich zum Vorjahr die Eierproduktion um 2,3% und die Geflügelproduktion um 1,2% zunahm.
Handel: Bereits Ende 2017 wurden die Quoten für zollfreie Ausfuhren in die EU erweitert. Bis April 2018 hat die Ukraine die Jahresquoten für zollfreie Ausfuhren in die EU bei folgenden Produkten ausgeschöpft: Honig, Malz und Weizengluten, verarbeitete Tomaten, Trauben- und Apfelsäfte sowie Weizen und Mais. Die Quartalquoten für Butter und Geflügelfleisch waren zu diesem Zeitpunkt ebenfalls ausgeschöpft.
Agrarpolitik: Am 4. April 2018 trat das Gesetz "Über staatliche Kontrollen über die Einhaltung der Rechtsvorschriften über Lebensmittel, Tierfutter, tierische Nebenprodukte, Tiergesundheit und Tierschutz" (Nr. 2042-VIII vom 18.05.2017) in Kraft. Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt zur Erfül-lung der Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU. Es reformiert das System der staatlichen Kontrolle über die Lebensmittelsicherheit. Nach den Vorschrif-ten des neuen Gesetzes dürfen in individuellen Hauswirtschaften nicht mehr als drei Tiere pro Wo-che geschlachtet werden. Ab dem 1. Januar 2025 können Fleisch und Nebenprodukte, die bei der Eigenschlachtung anfallen, ausschließlich für den Eigenbedarf oder den Verkauf auf dem Markt an den Endverbraucher innerhalb von 50 Kilometern verwendet werden.
Quelle: MEMU 05-2018/IER

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