VerlusteAm 22.06.2022 fand ein Runder-Tisch zum Thema „Besprechung der Methodik zur Berechnung von kriegsbedingten Verlusten der Agrarunternehmen“ statt, an welchem rund 100 Vertreter von Agrarfachverbänden, Behörden, wissenschaftlichen Einrichtungen, internationalen Organisationen und Projekten, Experten im Bereich des Audits, des Rechts, der Gerichtsexpertise und der Beratung teilgenommen haben.

Im Format eines Online-Fachgesprächs wurden methodische Leitfäden des „Institutes für Buchhaltung und Finanzführung“ und des wissenschaftlich-methodischen Zentrums „Institut für Agrarökonomie“ vorgestellt, die den Agrarunternehmen helfen sollen, kriegsbedingte Verluste und Schäden zu dokumentieren und zu berechnen. Die Teilnehmer des Runden-Tisches waren sich darüber einig, dass Agrarunternehmen aufgrund der Kampfhandlungen nicht nur durch direkte Zerstörungen, sondern auch durch indirekte Verluste/entgangenen Gewinn betroffen sind. Aus diesem Grund sind zur Bestimmung der Verluste und zur Beschleunigung der Schadensberechnung neben der Fachexpertise auch die Entwicklung und Anwendung von entsprechenden Gutachtermethoden vor Ort erforderlich.

Das Ministerium für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine wurde gebeten, die Zweckmäßigkeit der Einführung des Bewilligungsverfahrens für branchenspezifische methodische Leitfäden zur Berechnung von kriegsbedingten Verlusten und Schäden zu prüfen. Zugleich wurde dem Staatlichen Dienst für Statistik der Ukraine empfohlen, die Erarbeitung von Auskunftstabellen zur Identifizierung von Verlusten in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen zu entwickeln. Daneben sollen Schulungen zur Berechnung kriegsbedingter Schäden in den Agrarunternehmen angeboten werden. Um dabei den europäischen Erfahrungen Rechnung zu tragen, hat die Interimsleiterin des APD-Projekts, Mariya Yaroshko, ein entsprechenden Kommentar von internationalen Experten angeregt. Es ist geplant, die methodischen Leitfäden dem Nationalen Rat für den Wiederaufbau der Ukraine zu übergeben.

Quelle: APD; Foto: Institut für Buchhaltung und Finanzführung; Datum: 22.06.2022

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